Ausgangslage (2026)
Die aktuellen Marktpreise als Basis für unsere Berechnung.
Abgaben beim Energy Sharing
Auch beim Energy Sharing fallen Netzentgelte und Umlagen an – aber keine Stromsteuer für Anlagen ≤2 MW im Umkreis von 4,5 km.
| Abgabe | ct/kWh | Hinweis |
|---|---|---|
| Netzentgelte | 9,26 | nach Senkung 2026 |
| KWKG-Umlage | 0,446 | 2026 |
| Offshore-Netzumlage | 0,941 | 2026 |
| § 19-Aufschlag (bes. Netznutzung) | 1,559 | 2026 |
| Stromsteuer | 0,00 | Befreit! (≤2 MW, ≤4,5 km) |
| Summe Nebenkosten (netto) | 12,21 |
Hinweis: Die EEG-Umlage wurde 2022 abgeschafft und fällt daher nicht mehr an. Die Stromsteuerbefreiung für Energy Sharing gilt seit dem 1. Januar 2026 und spart zusätzlich 2,05 ct/kWh.
Der faire Sharing-Preis
Wir setzen den Sharing-Preis so an, dass beide Seiten fair profitieren – Erzeuger verdienen mehr, Verbraucher zahlen weniger.
Unser Beispiel-Sharing-Preis
13 ct/kWh
Dieser Preis ist frei verhandelbar zwischen Erzeuger und Verbraucher. Bei 13 ct/kWh profitieren beide Seiten mit jeweils ~5 ct/kWh.
Preisstabilität statt Börsenschwankung
Im Gegensatz zu dynamischen Stromtarifen, deren Preise stündlich variieren und oft genau dann extrem ansteigen, wenn man Strom braucht (wie an kalten, windstillen Winterabenden), bietet der Energy Sharing Preis Voraussicht und Verlässlichkeit. Ihr legt den Tarif gemeinsam fest – fair und unabhängig von unberechenbaren Marktausschlägen.
Vorteil Erzeuger
Bei 3.500 kWh geteiltem Strom/Jahr:
+180 € / Jahr
gegenüber klassischer Einspeisevergütung
Vorteil Verbraucher
Bei 3.500 kWh geteiltem Strom/Jahr:
−175 € / Jahr
gegenüber normalem Haushaltsstrompreis
Sonderfall: Altanlagen (Post-EEG)
Für PV-Anlagen, deren 20-jährige EEG-Vergütung ausläuft oder bereits ausgelaufen ist, ist Energy Sharing besonders attraktiv.
Bei 3.500 kWh geteiltem Strom/Jahr:
+315 € / Jahr
gegenüber reiner Marktprämie nach EEG-Auslauf
Warum ist das so attraktiv? Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütung erhalten Altanlagen-Betreiber nur noch den Marktwert (ca. 3–5 ct/kWh). Die Anlage ist längst abbezahlt, produziert aber weiterhin Strom. Mit Energy Sharing wird dieser Strom zum dreifachen Preis vergütet – eine echte zweite Karriere für die PV-Anlage.
Auf einen Blick
Erzeuger (Neuanlage)
+5 ct
mehr pro kWh
Erzeuger (Altanlage)
+9 ct
mehr pro kWh
Verbraucher
−5 ct
weniger pro kWh
Wichtige Hinweise
- Alle Werte sind Beispielrechnungen auf Basis aktueller Marktdaten (Stand 2026).
- Der Sharing-Preis ist frei verhandelbar zwischen Erzeuger und Verbraucher.
- Netzentgelte und Umlagen können je nach Region und Netzbetreiber abweichen.
- Energiemengen basieren auf einer beispielhaften Sharing-Menge von 3.500 kWh/Jahr.
- Die Stromsteuerbefreiung gilt für Anlagen ≤2 MW im Umkreis von 4,5 km (§ 9b StromStG).
Klingt fair?
Schreib uns und werde Teil der Energy Sharing Community in der Region BOL.